Doping-Prävention

Schulungsbesuch ist  Voraussetzung für Wettkampfteilnahme

Anti-DopingAuf seiner Tagung im April 2010 hat der Verbandsausschuss des Deutschen Kanu-Verbandes die Weichen für die Einführung einer verpflichtenden Dopingpräventionsschulung ab der Saison 2011 für alle Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften gestellt. Die DKV-Dopingpräventionsbestimmungen wurden durch den Verbandsausschuss im April 2012, im November 2012 und zuletzt im April 2013 aktualisiert.

aktualisierte Dopingpräventionsbestimmungen

Danach muss jeder Sportler von Schüler A bis zur Leistungsklasse zwingend an einer Dopingpräventionsschulung teilgenommen haben. Schüler C und B sowie Altersklassenfahrer brauchen eine solche Schulung nicht nachzuweisen. Diese Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen, also auch für die allgemeinen Wettkämpfe innerhalb NRW. Außerdem gelten diese Bestimmungen auch für die Sportler, die einen „vorläufigen Sportpass“ besitzen.

Die Präventionsschulungen können als Onlineschulung (NADA oder ICF) oder als Präsenzschulung absolviert werden.

weitere Links zur Dopingprävention

Britta Rummler, April 2014